pro-SiGe 3.x
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Telefax | 0381-1289194 |
Website | www.comx.de |
Kategorie: | Büro / Technik & Ingenieursoftware |
Größe: | 6,1 |
Betriebssystem: | Win 95 / 98 / ME / NT / 2000 / XP |
Anforderungen: | Erfordert eine pro-Plan-Installation |
Sprachen: | Deutsch |
Downloads: | 0 im November / 600 insgesamt |
Bewertung: 3,35/10 (20 Stimmen abgegeben)
Zusatzinfo´s zur SiGe-Planung
Baustellen sind europaweit die gefährlichsten Arbeitsbereiche mit einem hohen Anteil von Unfallursachen,
die bis in die Planungs- phase zurückverfolgt werden können. Darüber hinaus birgt jede Baumaßnahme
besondere Gefahren in sich. Die Verhältnisse auf der Baustelle ändern sich ständig, verschiedene Arbeiten müssen gleichzeitig nebeneinander und übereinander ausgeführt werden, so daß viele Sicherheits-
einrichtungen und Maßnahmen oftmals mehreren Gewerken dienen.
Deshalb wurde auf europäischer Ebene ein neuer Ansatz für den Arbeitsschutz am Bau gewählt. Am 24. Juni 1992 wurde vom Rat der EG eine Einzelrichtlinie "... Über die auf zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Baustellen anzuwendenden Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz" (92/75 EWG) erlassen, die mit der "Verordnung über Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen" (Baustellenverord.) vom 10. Juni 1998 in deutsches Recht umgesetzt wurde.
Danach muß der Bauherr für ein Bauprojekt, an dessen Bau voraussichtlich mehrere Unternehmer beteiligt sein werden, einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) als besonderen Sachverständigen bereits in der Planungsphase benennen.
Wenn außerdem absehbar ist, daß während des Bauvorhabens Arbeiten anfallen, die besondere Gefährdungen, wie z.B. Absturz, Verschüttung, Ertrinken, Umgang mit Gefahrstoffen etc., mit sich bringen, oder wenn absehbar ist, daß z.B. der Umfang der zu leistenden Arbeiten mehr als 500
Personentage betragen wird, so hat der Bauherr außerdem dafür Sorge zu tragen, daß ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-PLAN) erstellt wird.
In sehr vielen Fällen wird der Bauherr den Architekten mit dieser Tätigkeit beauftragen. Damit der Architekt diese Dienstleistung anbieten kann, muß er zuerst einen Lehrgang zum Sicherheitskoordinator (SiGeKo) absolvieren. Diese Lehrgänge werden z.B. von den Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft oder vom TÜV angeboten.
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